WKO Steiermark Präsident Josef Herk spricht sich für flexible Arbeitszeitmodelle auch für Lehrlinge aus, um die Ausbildungsstrukturen stärker an moderne Arbeitsrealitäten anzupassen.

Die WKO Steiermark unterstützt den jüngsten Vorstoß der Steiermärkischen Landesregierung für die Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen einer Vier-Tage-Woche für minderjährige Lehrlinge mit Nachdruck. „Die Landesregierung hat damit erfreulicherweise einen von allen wahlwerbenden Wählergruppen einstimmig beschlossenen Antrag des steirischen Wirtschaftsparlaments aufgegriffen“, so WKO Steiermark Präsident Josef Herk, für den eine Flexibilisierung der Lehrausbildung unabdingbar ist. Der anhaltende Fachkräftemangel und die zunehmende Notwendigkeit betrieblicher Flexibilität stellen Lehrbetriebe in der Steiermark zusehends vor neue Herausforderungen. „Um Lehrstellen zu sichern und die duale Ausbildung zukunftsfit zu gestalten, müssen Ausbildungsstrukturen stärker an moderne Arbeitsrealitäten angepasst werden. Dazu gehört mittlerweile auch die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für eine Vier-Tage-Woche in der Lehre“, resümiert Herk.
Nach aktueller Rechtslage (§ 11 Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz – KJBG) dürfen minderjährige Lehrlinge täglich höchstens neun Stunden arbeiten. Eine Aufteilung der Wochenarbeitszeit auf vier volle Arbeitstage – also eine 4-Tage-Woche bei gleichbleibender Wochenarbeitszeit von 40 Stunden – ist damit gesetzlich ausgeschlossen. Eine Modernisierung des § 11 KJBG soll es ermöglichen, dass Lehrbetriebe – unter Einhaltung einer durchschnittlichen wöchentlichen Normalarbeitszeit von 40 Stunden – künftig auch für minderjährige Lehrlinge eine 4-Tage-Woche umsetzen dürfen. „Es geht es nicht um eine Verlängerung der Arbeitszeit, sondern um eine flexiblere Verteilung, die sowohl betriebliche Planbarkeit als auch Ausbildungsqualität verbessert und endlich auch Lehrlingen eine Vier-Tage-Woche ermöglicht“, so Josef Herk abschließend.
PA WKO Stmk. / Foto: Oliver Wolf.
