Durch den Steuerdschungel mit Petra Schachner-Kröll im 40plus.

Schachner-Kröll (©Manuel Schaffernak)

Durchblick bei den CORONA-Förderungen.

Nach einem Jahr Pandemie ist es eine Herausforderung den „CORONA- Fördermarkt“ zu überblicken. Anbei ein Überblick über aktuell beantragbare Unterstützungen.

Der Fixkostenzuschuss 800.000 ist bereits die zweite Phase des Fixkostenzuschusses und kann seit dem Vorjahr beantragt werden. Unterstützt werden jene Unternehmen, die COVID- 19-bedingte Umsatzausfälle von mindestens 30 bis 100 % haben. Der Zuschuss zu den Fixkosten wird in Höhe des Umsatzausfalles gewährt. Es können Fixkostenzuschüsse für bis zu zehn Betrachtungszeiträume oder zwei zusammenhängende Blöcke zwischen 16. September 2020 und 30. Juni 2021 gewährt werden.

Seit November 2020 besteht auch die Möglichkeit einen Ausfallsbonus zu beantragen. Voraussetzung für den Ausfallsbonus ist ein mindestens 40 %iger Umsatzrückgang im Vergleich zum jeweiligen Monat des Vorjahres. Der Ausfallsbonus beträgt 15 % des Umsatzrückganges und kann von November 2020 bis Juni 2021 beantragt werden. Die Gewährung des Ausfallsbonus ist ausgeschlossen, wenn für den jeweiligen Monat bereits ein Lockdown-Umsatzersatz (war bis 12/2020 möglich) beantragt wurde. Die Anträge für die Monate November 2020 und Dezember 2020 können noch bis zum 15. April 2021 gestellt werden. Ab Jänner 2021 endet die Antragsfrist jeweils am 15. des dem Betrachtungszeitraum drittfolgenden Monats.

Als Alternative zum Fixkostenzuschuss 800.000 steht der Verlustersatz zur Verfügung. Die Ersatzrate beträgt 70 % bzw. 90 % für kleine Unternehmen (weniger als 50 Mitarbeiter/max. 10 Mio. EUR Umsatz oder Bilanzsumme). Voraussetzung ist ein Umsatzausfall von mindestens 30 % gegenüber den entsprechenden Vergleichszeiträumen im Jahr 2019. Wer einen Verlustersatz beantragt, kann keinen Fixkostenzuschuss 800.000 in Anspruch nehmen.

Als weitere Maßnahme steht nach wie vor – hauptsächlich für EPU`s – noch der Härtefallfonds bis 30.04.2021 zur Verfügung.

Abgerundet werden diese Maßnahmen seitens der Finanz durch weitere Abgabenstundungen. Diese sind grundsätzlich bis 01.07.2021 zinsenfrei möglich. Auch die CORONA-Kurzarbeit wurde bis 30.06.2021 verlängert.

www.schachner-partner.at

Foto: © Manuel Schaffernak

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